Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohnungen Amethyst und Rosenquarz
Gabriela May
Greith 30
4893 Zell am Moos
Österreich
In den unten angeführten Bedingungen und Konditionen ist die „Vermieterin“ Gabriela May, und der „Mieter“ ist die Person, dessen Name und Unterschrift auf der Reservierung aufscheinen. Die
Adressen der Häuser in denen sich die Ferienwohnungen befinden lauten: Greith 30 (Ferienwohnung Rosenquarz) und Greith 31 ( Ferienwohnung Amethyst) 4893 Zell am Moos, Österreich
Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Mieters durch den Vermieter und Leistung der untenstehenden Anzahlung durch den Mieter zustande.
Die Buchung durch den Mieter sowie alle anderen verbalen oder schriftlichen Zustimmungen zur Mietvereinbarung werden auch als Zustimmung zu den untenstehenden Bedingungen und Konditionen
betrachtet.
1. Vertrag/Anzahlung
Sämtliche Mietverträge werden unter der aufschiebenden Bedingung der sofortigen Bezahlung einer Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises geschlossen. Als
rechtzeitig geleistet gilt die Anzahlung, wenn Sie zumindest innerhalb von 4 Werktagen ab Buchung auf dem Konto der Vermieterin eingelangt ist.
Bei verspätetem Einlangen der Anzahlung kommt grundsätzlich kein Mietvertrag zustande, es sei denn die Vermieterin bestätigt nach (verspätetem) Erhalt der Anzahlung ausdrücklich das
Zustandekommen.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Reservierung stornieren gelten unsere Stornobedingungen laut Punkt 5 - Stornierung durch den Mieter
2. Zahlung
Der Restbetrag muss bei Ankunft (Check-in) im Mietobjekt vorab und zur Gänze gezahlt werden. Wenn die Restzahlung beim Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt nicht
eingelangt ist, ist er berechtigt, die Buchung zu stornieren ohne sein Recht auf Stornogebühren zu verlieren. Zudem hat der Mieter diesfalls eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe
der geleisteten Anzahlung zu leisten.
Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche der Vermieterin bleiben unberührt.
3. Änderungen/Stornierungen/Kündigung durch den Vermieter
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignis, behördliche Verfügungen, etc.) unmöglich wird, kann die
Vermieterin den Mietvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz,
etc. (frustrierte Reisekosten, etc.) des Mieters sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Die Vermieterin ist berechtigt den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere, wenn der Mieter von Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht
oder sich grob ungehörig verhält.
4. Stornierung durch den Mieter/Vorzeitige Abreise durch den Mieter
Es ist vereinbart, dass, falls der Mieter seine Buchung ganz oder zum Teil stornieren will oder falls die Buchung durch den Vermieter auf Grund von Nicht-Zahlung storniert wird, der Vermieter
Anspruch auf folgende Prozentsätze der Gesamtmietkosten hat: ab Buchungsdatum grundsätzlich 50% ; weniger als 8 Wochen vor Ankunft: 100%.
Die Ferienwohnung Amethyst wird von maximal 10 Personen und auf eine bestimmte Dauer gemietet. Die Ferienwohnung Rosenquarz wird von maximal 4 Personen und auf eine bestimmte Dauer
gemietet.
Im Falle einer vorzeitigen – in der Sphäre des Mieters begründeten- Abreise ist dennoch der volle Mietpreis zu zahlen und erfolgt insbesondere keine Preisminderung. Eine allfällige Ersparnis der
Vermieterin wird als Vertragsstrafe einbehalten.
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung wird dringend empfohlen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und per mail gesendet werden. Sie gelten erst, wenn der Erhalt der Nachricht von der
Vermieterin bestätigt worden ist.
5. Objekt & Benehmen
Der Mieter verpflichtet sich, auf das Objekt gut aufzupassen und die Inhalte und Einrichtung ordnungsgemäß zu benutzen und das Objekt und dessen Inhalte in einem
sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Dies gilt insbesondere für die Küche. Der eigene Müll ist zu trennen und in den dafür vorgesehenen Mülltonnen (am Parkplatz rechts hinten) zu
entsorgen. Es dürfen keine Möbel wie Sofa, Betten, Bänke usw. verschoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, sich gegenüber den Nachbaren rücksichtsvoll zu verhalten, vor allem bei einem
Aufenthalt im Garten und ihre Ruhe und Privatsphäre zu allen Zeiten zu respektieren. Im Haus darf nicht geraucht werden. Zigarettenstummel auf der Terrasse und im Garten müssen entsorgt
werden.
Die Mieter nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass die Vermieterin zu Zwecken der Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden etc.) den zur Ferienwohnung Amethyst gehörenden Garten jederzeit auch
ohne Voranmeldung betreten können.
6. Kaution
Die Kaution beträgt € 500,- und ist bei Ankunft (Check-in) in bar zu leisten.
Der Mieter haftet für alle Schäden an dem Objekt und seiner Einrichtung, die von ihm und seinen Mitreisenden, Besuchern, Gästen verursacht werden.
Die Kaution dient insbesondere der Sicherstellung der entsprechenden Schadenersatzforderungen der Vermieterin.
Im Falle eines bei Rückstellung des Mietobjektes festgestellten Schaden kann/wird die Vermieterin unabhängig von der Schadenhöhe die gesamte Kaution einbehalten und wird ein Fachunternehmen mit
der Behebung des Schadens auf Kosten des Mieters beauftragen und den zu bezahlenden Rechnungsbetrag von der Kaution in Abzug bringen. Im Falle des Vorhandenseins eines Kautionsrestes wird dieser
von der Vermieterin dem Mieter auf ein von diesem bekanntzugebenden Konto überwiesen werden. Sollte der Schaden die Kautionshöhe übersteigen ist der Mieter verpflichtet, den Restbetrag der
Vermieterin unmittelbar nach Rechnungslegung zu überweisen.
Die Kaution wird, sofern keine Mängel festgestellt wurden, bei Abreise dem Mieter wiederum in bar ausgehändigt.
7. Haftung
Die Vermieterin bietet das Objekt laut der Website: „www.ferienwohnungen-may.at“ an. Das Objekt wurde entsprechend den anerkannten Regeln der Technik errichtet, die
Vermieterin haftet nicht für Schäden, Unfälle etc., die im Verhalten des Mieters ihre Ursache haben.
Die Haftung der Vermieterin ist auch für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für vom Mieter eingebrachte Wertgegenstände und sichert der Mieter zu keine
Wertgegenstände in das Mietobjekt einzubringen bzw. über eine ausreichende Versicherung für den Verlust/Zerstörung/Diebstahl der Wertgegenstände zu verfügen.
8. Internet
Die Benutzung des Internets unter einem falschen Namen, das Herunterladen von illegalen Inhalten sowie die unvorschriftsmäßige Nutzung des Internets unter
österreichischem und internationalem Recht sind verboten.
9. Anzahl der Personen/Kinder
Nur jene Personen, die in der Reservierung angeführt sind, dürfen das Objekt benutzen. Die Anzahl der Personen darf die Anzahl der Schlafplätze nicht überschreiten. Sollte der Vermieter mehr Personen vorfinden als vereinbart, liegt es in seinem Ermessen zu verlangen, dass diese das Haus verlassen müssen. Kinder sind zu beaufsichtigen.
10. Geschäftliche Nutzung
Die Mietpreise betreffen nicht die Nutzung des Objektes für kommerzielle Zwecke, Foto- Shootings oder Dreharbeiten. Eine solche Nutzung wird nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters erlaubt. Private Feste, Hochzeiten, Hochzeitsempfänge, oder andere große Veranstaltungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht durchgeführt werden. Zelten oder sonstiges Nächtigen im Freien (Wohnmobil etc) ist auf dem Grundstück nicht erlaubt.
11. Haustiere
Haustiere sind auf dem Grundstück und im Haus nur auf Anfrage erlaubt!
12. Ausstattung
Maße, Beschreibungen und Ausstattung des Objekts sind beispielhaft und können abweichen.
13. Reinigung
Die Reinigung der Wohnungen erfolgt grundsätzlich nach Abreise. Bei Aufenthalten, die länger als 1 Woche dauern, kann die Vermieterin zusätzlich notwendige Reinigungen der Wohnung vornehmen und
wird diese zusätzlichen Reinigungen den Mietern in Rechnung stellen.
14. An- und Abreise
Der Mieter hat das Recht, so die Vermieterin keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume in der Zeit zwischen 15.00-18.00 Uhr des vereinbarten Tages
(Check-in) zu beziehen. Die gemieteten Räume sind durch den Mieter am Tag der Abreise in der Zeit zwischen 8.00-10.00 Uhr freizumachen. Die Vermieterin ist berechtigt, einen weiteren Tag in
Rechnung zu stellen, wenn die Abreise nicht fristgerecht erfolgt.
15. Rechtswahl/Gerichtsstand/Sonstiges
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Mietobjekt gelegen ist.
Als Gerichtsstand wird das für das Mietobjekt örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart (derzeit BG Vöcklabruck/LG Wels).
Zell am Moos im Februar 2019